BVV Riester-Rente
Das Plus an Rente mit staatlicher Förderung
Mit der BVV Riester-Rente können Sie für ein zusätzlichen Einkommen im Alter von der staatlichen Förderung profitieren.
Förderung beantragen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Zulagen. Da Ihnen die Zulagen nicht automatisch zugewiesen werden, sondern jährlich beantragt werden müssen, senden wir Ihnen jedes Frühjahr einen Zulagenantrag zu.
Sie können uns auch eine Vollmacht erteilen. Dann übernehmen wir die Beantragung der Zulage in den folgenden Jahren für Sie.
Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie inklusive der Zulagen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch kann sich Ihre Steuerlast mindern.
Die Höhe der förderfähigen Beiträge melden wir elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA stellt die Daten dem Finanzamt zur Verfügung. Zur Übermittlung der Daten benötigen wir bis zum Jahr 2018 Ihre Einwilligung. Wenn Sie bisher noch keine Einwilligung erteilt haben, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Formular. Ab dem Jahr 2019 ist die Einwilligung nicht mehr erforderlich.
Das Finanzamt führt bei der Prüfung der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird von Ihrer Steuerersparnis die Zulage abgezogen. Ist die Differenz positiv, ist das Ihre Steuerersparnis.
Produkte
Welche Produkte gibt es?
Unsere Produkte
Für eine Riester-Förderung können Sie zwischen einer lebenslangen Altersrente mit und ohne Hinterbliebenleistung wählen.
- BVV Altersvorsorge (Tarif ARLEP/oG)
- BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung (Tarif ARLEP/mGH)
Kann ich meinen bestehenden Vertrag nutzen?
Sie zahlen bereits Eigenbeiträge aus dem Nettoeinkommen und möchten wissen, ob dieser Vertrag förderfähig ist? Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung. Rufen Sie uns an: 030 / 520 05 68 11.
Steuern und Sozialabgaben
Beitrags-/Leistungsphase
Bei der BVV Riester-Rente zahlen Sie die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen (bereits versteuertes Einkommen). Die Beiträge werden durch die staatliche Zulage und dem Sonderausgabenabzug gefördert.
Nutzen Sie die Riester-Förderung, sind die Rentenanteile hieraus später voll zu versteuern. Seit 2018 sind diese Rentenanteile beitragsfrei zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
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